Es gibt verschiedene Betreuungsmöglichkeiten bei einer natürlichen Geburt. Eine Hebamme muss bei jeder Geburt bzw. danach zur Versorgung des Kindes beigezogen werden. Ist die Beiziehung einer Hebamme zur Geburt selbst nicht möglich, so hat dies im Wochenbett zu erfolgen. Dies ist im Hebammengesetz geregelt.
Die mit Abstand meisten Geburten finden in einem Krankenhaus mit einem Team aus Ärztin/Arzt und Hebamme statt. Falls es während der Geburt zu Komplikationen kommt, steht dort die geeignete Infrastruktur für die Behandlung zur Verfügung. Eine Geburt in einem Krankenhaus ist ambulant oder stationär möglich. Mehr zum Thema: Spitalsgeburt
Aus medizinischen Gründen kann auch ein Kaiserschnitt geplant werden. Der Eingriff kann notwendig werden, wenn eine normale vaginale Geburt ein höheres Gesundheitsrisiko für Mutter oder Kind verursachen würde. Darüber hinaus finden Kaiserschnitte heute immer öfter auch ohne medizinische Indikation aufgrund der individuellen Entscheidung der Frau statt. Mehr zum Thema: Kaiserschnittentbindung
Eine weitere Möglichkeit ist die Geburtsbetreuung nur durch eine Hebamme im Rahmen einer Hausgeburt. Voraussetzung ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verläuft. Risikogeburten werden nur in Krankenhäusern unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt. Mehr zum Thema: Hausgeburt
Wenn die persönliche Entscheidung für den Geburtsort gefallen ist, gilt es, die zeitlichen Anmeldefristen der infrage kommenden Krankenhäuser oder Hebammen bzw. der zentralen Geburtsanmeldung (Wien) zu beachten. Generell sollte die Entscheidung, wo und mit welcher Betreuung die Geburt geplant ist, ca. um die 22. Schwangerschaftswoche gefallen sein.
Krankenhausgeburt
98,4 Prozent aller Geburten im Jahr 2018 fanden in einem Krankenhaus statt. Bei einer klassischen Krankenhausgeburt leitet eine Ärztin/ein Arzt gemeinsam mit einer Hebamme die Geburt. Die Hebamme steht der Frau im Laufe der gesamten Geburt zur Seite, sie kann die Geburt selbstständig betreuen und dafür notwendige Untersuchungen (z.B. Wehenschreiber) und bestimmte Behandlungen (z.B. Dammschnitt) durchführen. Welche das sind, ist im Hebammengesetz geregelt. Ärztliche Hilfe muss auf jeden Fall beigezogen werden, wenn Komplikationen auftreten. Ansonsten wird die Anwesenheit der Ärztin/des Arztes während der einzelnen Geburtsphasen von den Krankenhäusern innerhalb der rechtlichen Bedingungen unterschiedlich gehandhabt. In manchen Krankenhäusern besteht zudem die Möglichkeit, eine normale Geburt nur im Beisein einer Hebamme zu planen, ohne von Beginn an eine ärztliche Begleitung dabeizuhaben. Mehr zum Thema: Betreuung des Geburtsverlaufes
Generell ist bei Krankenhausgeburten ein Spitalsaufenthalt bis kurz nach der Geburt (ambulante Geburt oder vorzeitige Entlassung) oder inklusive der Zeit des Wochenbettes (stationäre Geburt) möglich.
Hausgeburt
1,2 Prozent aller Geburten im Jahr 2018 waren Hausgeburten (die restlichen Prozent entfielen auf Entbindungsheime bzw. Hebammenpraxen oder sonstige Orte, wie z.B. den Transport ins Krankenhaus). Wünscht eine werdende Mutter, ihr Kind zu Hause auf die Welt zu bringen, kann eine Hebamme die Geburt eigenverantwortlich begleiten. Frauen, die eine Hausgeburt planen, sollten sich dennoch zusätzlich in einem Spital anmelden. Treten unvorhersehbare Komplikationen oder ein Notfall ein, steht das medizinische Sicherheitsnetz des Spitals zur Verfügung.