Fundamt - Verlustmeldung

Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch die Verlustträgerin oder den Verlustträger abgeholt wird, wird die Finderin bzw. der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache. 

Änderung bei Frist für den Eigentumserwerb

Mit der mit 1. Mai in Kraft getretenen Änderung der Bestimmungen des § 395 ABGB wird die Frist für den Eigentumserwerb für Sachen, deren gemeiner Wert 100,-- Euro nicht übersteigt, von einem auf ein halbes Jahr reduziert. Diese Regelung ist auf Fundgegenstände anzuwenden, die ab dem 1. Mai 2023 der Fundbehörde angezeigt werden. D.h.: Wenn jemand einen Gegenstand findet, dessen Wert 100,-- Euro nicht übersteigt, und diesen im Fundamt (Bürgerservice im Gemeindeamt) abgibt, dann kann bereits nach einem halben Jahr das Recht auf Eigentum geltend gemacht werden. Dazu müssen auf jeden Fall Name und Telefonnummer bei der Abgabe hinterlassen werden. Kann der Wert des Fundgegenstandes im Zuge der Grobschätzung nicht eindeutig unter 100,-- Euro geschätzt werden, wird zugunsten des Verlusttragenden von einem Wert über 100,-- Euro ausgegangen und der Fundgegenstand daher weiterhin 1 Jahr aufbewahrt. 

Konkrete Funde können Sie auch auf dieser Webseite unter Bürgerservice-Fundamt abrufen: www.fundamt.gv.at 

Zuständig